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Mobility Hub Parkservice GmbH, Ihr Partner für schrankenfreies Parken! Wir sind ein Unternehmen aus München und Spezialist für digitales Parkraummanagement und digitale Parkraumbewirtschaftung. Wir optimieren mit unserer Technologie Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Wir analysieren die Parkplatzauslastung und detektieren u.A. tatsächliche Parkverstöße. Der Betrieb des Parkraums erfolgt mittels modernster Kennzeichenerkennung. Ganz ohne Schranken, Parktickets, Parkscheiben oder Kontrollpersonal - 100% kundenfreundlich
Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der Mobility Hub Parkservice GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir werden typischerweise vom Eigentümer oder dem Pächter der Fläche beauftragt.
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Kommt es zu einer Überschreitung der Höchstparkdauer können durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.
Die Parkfläche mit digitaler Kennzeichenerkennung sind klar gekennzeichnet und mit vielen Schildern wird auf die Kennzeichenerkennung hingewiesen. Diese befinden sich bei der Ein- und Ausfahrt sowie auf der Parkfläche. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf den Schildern.
Ja, die Kennzeichenerkennung funktioniert auch bei Dunkelheit, da die Kameras mit Infrarotlicht ausgestattet sind.
Ja, Kfz mit ausländischen Kennzeichen werden ebenfalls vom System erkannt. Dies muss am Kassenautomaten auch ausgewählt werden.
Nein, es werden keine dauerhaften Videoaufzeichnungen gemacht. Es werden ausschließlich die Kennzeichen bildlich erfasst. Der Erfassungsbereich der Kameras ist auch ausschließlich auf den Kennzeichenbereich des Kfz ausgerichtet. Personen werden nicht bildlich erfasst.
Die Daten werden in Deutschland gespeichtert und verarbeitet.
Die erfassten Daten beinhalten:
- Bild vom erfassten Kennzeichen
- Erfassung der Ein- und Ausfahrtszeiten
- Transaktionsdaten inkl. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit an Automaten oder Parking-Apps
Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Die erfassten Daten beinhalten persönliche Informationen. Es wird sichergestellt, dass alle geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Wenn Sie eine Quittung im Nachhinein für Ihren Parkvorgang erhalten wollen, melden Sie sich bitte per Kontaktformular bei uns. Für zukünftige Parkvorgänge auf Flächen, die mit unserem System ausgestattet sind, können Sie eine Quittung nach Bezahlung am Automaten erhalten.
Wir hinterlegen selbst keine Dauerpark-Berechtigungen. Wenden Sie sich bitte daher an die zuständige Verwaltung der Parkfläche.
Grundsätzlich müssen die Parkgebühren für alle Fahrzeuge entrichtet werden. auf manchen Parkflächen fallen andere Parkgebühren an für Motorräder, Mofas, etc. im Vergleich zu Pkws.
Sie können Sich gerne über das Parkerportal bei uns melden. Bevor Sie dieses nutzen, bitten wir Sie höflichst, unsere FAQs zu lesen. Möglicherweise finden Sie hier schon die Antwort auf Ihr Anliegen.
Bitte melden Sie sich per Kontaktformular bei uns und teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer, und die Parkfläche, auf der Sie geparkt haben, mit. Manchmal kommt es vor, dass andere Parkende z.B. eine verloren gegangene Karte auf der Parkfläche finden. Wir werden uns dann persönlich bei Ihnen melden.
Wurde Ihr Anliegen durch die oben genannten Themen nicht geklärt? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unsere Kontaktmaske und wir kommen schnellstmöglich mit einer Rückmeldung auf Sie zurück. Bei Anfragen zu Zahlungsaufforderungen loggen Sie sich bitte im Parkerportal ein.
Mobility Hub Parkservice GmbH kümmert sich darum, dass Parkflächen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe unserer Scanner basierten Kennzeichenerkennung stellen wir sicher, dass Parkraumnutzer sich an die deutlich ausgeschilderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen halten. Sobald ein Nutzer gegen diese Regeln verstößt, indem er beispielsweise die Höchstparkdauer überschreitet oder nicht für die gesamte Parkzeit bezahlt, ermitteln wir die Halterdaten des Kfzs und versenden eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von Mobility Hub Parkservice GmbH erhalten haben, haben Sie auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen.
Durch die Einfahrt auf eine durch uns betreute Parkfläche, akzeptieren Sie mit Ihrer Einfahrt die gut sichtbar platzierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen sind wir berechtigt, Ihnen eine Zahlungsaufforderung in der ausgewiesenen Höhe zuzusenden. Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behalten wir es uns vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Nein, Sie müssen pro Aktenzeichen, sprich pro Zahlungsaufforderung, eine separate Überweisung durchführen. Andernfalls kann Ihre Zahlung nicht eindeutig zugewiesen werden und wird vom System abgelehnt. Die Zahlungsfrist läuft entsprechend weiter.
In diesem Fall bitten wir Sie, sich unter Nennung des betroffenen KFZ-Kennzeichens und der Adresse des Parkplatzes, auf dem der Parkverstoß begangen wurde, an unseren Kundenservice zu wenden. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Briefes mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte überprüfen Sie Ihr Konto auf eine mögliche Rücküberweisung unsererseits oder senden Sie uns über das Kontaktformular einen Nachweis Ihrer Zahlung, welcher folgende Angaben enthalten muss: Aktenzeichen und Kennzeichen - Namen und IBAN des Kontoinhabers - Verwendungszweck - IBAN des Empfängers.
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt.
Sie können sich mit dem Aktenzeichen der Zahlungsaufforderung und Ihrem Kennzeichen auf unseren Self Service Protal anmelden und dort die Bilder von Ihrem Kennzeichen bei der Ein- sowie Ausfahrt einsehen.
Nein, aktuell bieten wir keine Ratenzahlung an.
Bittte füllen Sie das Kontaktformular aus diesbezüglich und wir werden Ihren Fall im Einzelnen betrachten. Eventuell können wir eine Verlängerung der Zahlungsfrist bewilligen.
Unsere Kennzeichenerkennung funktioniert digital. Das Kennzeichen wird automatisch bei der Ein- und Ausfahrt erkannt, erfasst und mit einem Zeitstempel versehen. Es erfolgt keine Prüfung der Parkdauer durch einen Kontrolleur auf der Parkfläche. Aus diesem Grund ist das Erfassen der Parkdauer durch das Ablesen der Parkdauer auf der Parkscheibe nicht möglich.
Der Eigentümer der Parkfläche hat uns mit dem digitalen Parkraummanagement und digitalen Parkraumbewirtschaftung beauftragt. Aus diesem Grund sind wir berechtigt Ihnen die Zahlungsaufforderung zuzusenden, da ein Verstoß gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen vorliegt. Die Polizei kann Parkverstöße ausschließlich im öffentlichen Raum ahnden und Strafzettel ausstellen. Im privaten Raum ist dies Aufgabe des Eigentümers bzw. eines Unternehmens das im Auftrag des Eigentümers dies tut. Dies umfasst auch die Abfrage von Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt. Die Mobility Hub Parkservice GmbH ist darauf spezialisiert, für private Parkflächeneigentümer das Parkraummanagent und die Parkraumbewirtschaftung digital abzuwickeln.
Die ausschließliche Bezahlung der Parkgebühr ist im Nachhinein nicht möglich. Wir möchten Sie daher bitten, Ihr Parkentgelt vor Abfahrt der Parkfläche am Kassenautomaten zu bezahlen.
Bei neu-installierten Flächen kann es vorkommen, dass die Freischaltung für Parkende noch nicht vorgenommen wurde. Wir bitten Sie daher sich per Kontaktformular an uns zu wenden.
Die Eingabe des Kennzeichens am Automaten erfolgt in zwei Schritte: zuerst geben Sie das Kennzeichen ein, dann bestätigten Sie das eingegeben Kennzeichen vor dem Bezahlvorgang. Dieser zweite Schritt dient der Überprüfung der richtigen Eingabe des Kennzeichens. Wir können verstehen, dass man das eigenen Kennzeichen falsch eingeben kann und solche Fehler passieren. Sie haben die Zahlungsaufforderung erhalten, da wir aufgrund der falschen Kennzeicheneingabe kein Parkvorgang mit diesem Kennzeichen zuordnen konnten bzw. die Zahlung einem Kennzeichen zugeordnet wurde, das nicht Ihrem entspricht. Allgemein werden Verstöße gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf dieser Parkfläche mit einer Vertragsstrafe geahndet. Die Zahlungsaufforderung ist in diesem Fall daher berechtigt. Wir würden Sie trotzdem bitten, sich an uns per Kontaktformular zu wenden um Ihren Fall persönlich zu evaluieren.
Es kann in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Halterdaten nicht korrekt übermittelt werden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten! Bitte teilen Sie uns per Kontaktformular Ihre richtigen Daten mit. Wir senden Ihnen dann in den kommenden Tagen eine korrigierte Version des Schreibens inklusive eines aufgeschobenen Zahlungsziels zu.
Es gibt zwei Gründe, weshalb Sie eine weitere Zahlungsaufforderung für einen Parkverstoß erhalten haben, den Sie bezahlt haben:
1.) Das Aktenzeichen auf der Überweisung stimmt nicht mit dem Aktenzeichen auf Zahlungsaufforderung überein. Unsere Aktenzeichen bestehen ausschließlich aus Buchstaben.
2.) Der überwiesene Betrag stimmt nicht mit dem Betrag, der auf der Zahlungsaufforderung ausgewiesen ist, überein.
Wir bitten Sie sowohl das Aktenzeichen und den Betrag auf der Überweisung zu überprüfen. Stimmen beide genau überein mit dem Aktenzeichen und dem Betrag auf der Zahlungsaufforderung, dann wenden Sie sich mit einem Überweisungsausdruck an uns per Kontaktformular. Stimmen die Aktenzeichen und Beträge nicht überein, dann bitten wir Sie sich ebenfall an uns per Kontaktformular zu wenden. Wir werden uns dann persönlich um Ihren Fall kümmern.
Mit Verwirken des Parkentgelts wird gemäß den aushängenden Nutzungsbedingungen als auch den Hinweisen auf den Tarifschildern eine Vertragsstraße fällig. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vertragsstrafe ist der mit tatsächlicher Befahrung und Nutzung der Fläche konkludent geschlossene Vertrag. Sollten Sie zur benannten Uhrzeit selbst nicht Fahrzeugführer gewesen sein, dürfen wir Sie bitten, uns den Fahrzeugführer bzw. den Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer mitzuteilen (vgl. BGH-Urteil vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19). Die Benennung des Personenkreises sollte insbesondere bei einem, wie von Ihnen geschildert, dienstlich genutzten Fahrzeug möglich sein. Bitten beachten Sie, dass Sie als Halter des Fahrzeugs grundsätzlich für die durch Ihr Fahrzeug verursachte Zustandsstörungen als Zustandsstörer haften und wir es uns vorbehalten, Sie entsprechend auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen (vgl. §858 Abs. 1 BGB; BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14).
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass entgegen Ihrer Darstellung eine entsprechende Hinweisbeschilderung aushängt, welche deutlich sichtbar ist. Zudem befinden sich sowohl in den Bereichen der Fußwege als auch im Bereich des Kassenautomaten und der Ausfahrt weitere Hinweise, welche die Zahlungspflicht klar erkenntlich darstellen. Eine Beweislastumkehrung zu unseren Lasten ist mithin nicht gegeben. Wir dürfen Sie bitten, für Ihre Behauptung entsprechende Beweise vorzubringen.
Da der uns gelten gemachte Anspruch begründet ist, kann Ihrerseits nicht von einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme ausgegangen werden.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden zusätzlich alle für die rechtliche Verfolgung des Verstoßes, insbesondere der Beitreibung einer verwirkten Vertragsstrafe und/oder Geltendmachung von Besitz- und Eigentumsschutzrechten („Nachverfolgung“) relevanten personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie des Fahrers des Fahrzeugs verarbeitet. Halterbezogene Daten (insbesondere Name und Adresse) werden unter Weiterleitung des Kennzeichens beim Krafahrt-Bundesamt oder ausländischen Auskunftstellen abgefragt („Halterabfrage“). Daten des Fahrers werden gegebenenfalls über den ermittelten Fahrzeughalter angefordert und zu den vorgenannten Zwecken auch an Dritte weitergegeben (z.B. Rechtsanwälte).
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung.
Damit wir Ihr Anliegen auf mögliche Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über Ihre Panne. Aus diesem Nachweis muss der Ort, das Datum und die genaue Uhrzeit hervorgehen. Bitte senden Sie uns Ihren Nachweis über das Kontaktformular. Falls Sie keinen Nachweis haben, können wir leider keine Kulanzprüfung durchführen. In dem Fall bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.
Damit wir Ihr Anliegen auf mögliche Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über Ihre Panne. Aus diesem Nachweis muss der Ort, das Datum und die genaue Uhrzeit hervorgehen. Bitte senden Sie uns Ihren Nachweis über das Kontaktformular. Falls Sie keinen Nachweis haben, können wir leider keine Kulanzprüfung durchführen. In dem Fall bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.
Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgründen auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche für Sie einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen der Ermittlung der Parkdauer als auch der Abrechnung des fälligen Parkentgelts.
Bei einem Verstoß auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die dort geltenden Vertrags- und Einstellbedingungen, sind wir berechtigt, den Halter/die Halterin des entsprechenden Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt anzufragen. Auf dieses Vorgehen weisen wir ausdrücklich auf unserem Schreiben hin.
Sobald Sie die Zahlungsaufforderung beglichen haben werden Ihre Daten in die automatisierte Löschroutine gegeben. Bitte beachten Sie, dass wir aus buchhaltären Gründen verpflichtet sind Transaktionsbelege gemäß der gesetzlichen Pflichten aufzubewahren. Hinsichtlich der Aufbewahrung von Beweismitteln läuft die Vorhaltung bis zum Auslaufen unserer Rechenschaftspflichten.
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der ein- beziehungsweise ausfahrenden KFZ-Kennzeichen abgebildet und nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Self Service Portal
Wir bedauern, dass es bei Ihnen bei der Nutzung des Self-Service Portals zu einer Fehlermeldung gekommen ist. Um die Fehlermeldung genauer zu analysieren und Ihnen einen Login zu ermöglichen, teilen Sie uns bitte mit, welchen Browser Sie genutzt haben und ob Sie mobil oder über den PC auf den Self-Service zugreifen. Senden Sie uns auch einen Screenshot der Fehlermeldung zu. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme mit uns das Kontaktformular.
Bevor Sie sich an uns wenden, probieren Sie bitte den Login erneut. Davor löschen Sie Cookies und den Browserverlauf und leeren den Cache. Wir empfehlen zur Nutzung die aktuellste Version des Browsers Google Chrome.
Wir bedauern sehr, dass Sie aufgrund technischer Schwierigkeiten keine Zahlung am Automaten vornehmen konnten. Bitten melden Sie sich bei uns per Kontaktformular und wir prüfen Ihren Fall persönlich.
Wir haben auf allen Kassenautomaten die Möglichkeit einer Störungsmeldung eingerichtet. Diese Information läuft in Echtzeit bei unserem Tech-Operations Team auf, sodass wir im Falle einer entsprechenden Meldung sofort über Fernwartungsmaßnahmen gegenprüfen können, ob reagiert werden muss. Der Button ist bewusst in schlichtem Farbton gehalten, um nur im Falle einer konkreten Störung getriggert zu werden.
Analog wird auch ein Störungs-Button im Screen eingeblendet, falls ein Kunde im Verlauf des Bezahlprozesses am Kassenautomaten eine Zahlungsart ausgewählt hat (Münze oder Karte) und innerhalb von 20 Sekunden keine weitere Interaktion stattfindet (z.B. kein Münzeinwurf).
In seltenen Fällen kommt es vor, dass die Kamera eine Ein- oder Ausfahrt nicht bzw. falsch erfasst und daher bei der Bezahlung am Automaten keine Zeitangabe angezeigt wird. Dann werden Sie am Automaten dazu aufgefordert selbständig Ihre Kennzeichen und Ihre ungefähre Parkdauer einzugeben. Dies nennt man 'Honest Payement'.
Unsere Fachabteilung hat Ihren Sachverhalt eingehend geprüft und wir können Ihnen mitteilen, dass wir Ihren entrichteten Betrag zurücküberweisen werden. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre komplette Bankverbindung zu.Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an uns. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Kennzeichen und Bankverbindung an. Wir werden uns schnellstmöglich um die Klärung Ihre Falles kümmern und Ihnen den Differenzbetrag aus der eigentlich angefallen und der von Ihnen bezahlen Parkgebühr zurücküberweisen.